|
Honorar
Advokatur
Die Berechnung des Honorars für unsere
anwaltlichen Leistungen ist Gegenstand der ersten Besprechung.
Wir treffen mit Ihnen eine
Honorarvereinbarung.
In den meisten Fällen rechnen wir nach
Zeitaufwand ab, wobei der Honoraransatz in der Regel zwischen
CHF 230.00 und CHF 300.00 pro Stunde liegt. Der Stundenansatz
kann höher oder tiefer sein - massgebend sind die
Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie die finanziellen
Verhältnisse der Klientinnen und Klienten.
Bei besonderer Dringlichkeit des Auftrags
können Zuschläge in Rechnung gestellt werden.
Liegt ein höherer Streit- oder Interessenwert
vor, kann sich das Honorar nach dessen Höhe richten.
Gebühren und Drittrechnungen, Auslagen für
Porti, Telekommunikation, Fotokopien sowie Reise- und andere
Spesen werden separat in Rechnung gestellt.
Bei Vertretung vor Gericht können kantonale
und eidgenössische Honorarordnungen und Tarife zur Anwendung
kommen.
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel zur
Führung eines Prozesses fehlen, klären wir ab, ob Sie einen
Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und damit weder
Gerichts- noch Anwaltskosten zu bezahlen haben.
Mediation
Die Kosten einer Mediation sind abhängig vom Zeitaufwand, der erforderlich ist, um das von Ihnen angestrebte Ziel zu erreichen. Wie auch in der
Advokatur werden die finanziellen Verhältnisse der Beteiligten bei der Festlegung des Honorars berücksichtigt. Der Honoraransatz liegt in der Regel zwischen Fr. 180.- und Fr.
300.- pro Stunde. Bei finanzieller Bedürftigkeit kann ein
Gesuch an einen Mediationsfonds gestellt werden.
In Rechnung gestellt wird der effektive zeitliche Aufwand für die einzelnen
Mediationssitzungen, für Vor- bzw. Nachbereitung, Ausarbeitung von Protokollen, Vereinbarungen etc.
|