Erbrecht

Das Lebensende bringt für die Hinterbliebenen nebst der Trauer auch eine Reihe an administrativer und organisatorischer Aufgaben mit sich.
Viele Menschen verspüren den Wunsch, bereits zu Lebzeiten den Nachlass so sorgfältig zu regeln, dass nicht nur Vermögenswerte wunschgemäss verteilt werden können sondern auch Streitigkeiten unter den späteren Erben möglichst vermieden werden. Die entsprechenden Möglichkeiten sind vielfältig und das Schicksal geht oft eigene Wege.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Unterstützung in Erbrechtsfragen benötigen. Dies sowohl in Bezug auf die rechtlichen Regelungen nachdem ein Mensch verstorben ist, als auch in Bezug auf Regelungen, die ein Mensch noch zu Lebzeiten für den Fall des eigenen Ablebens treffen kann.

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