Advokatur

Die Berechnung des anwaltlichen Honorars ist Gegenstand der ersten Besprechung.

Wir treffen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung.

In den meisten Fällen rechnen wir nach Zeitaufwand ab, wobei der Honoraransatz in der Regel zwischen CHF 230.00 und CHF 300.00 pro Stunde liegt. Der Stundenansatz kann höher oder tiefer sein – massgebend sind die Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie die finanziellen Verhältnisse der Klientinnen und Klienten.

Bei besonderer Dringlichkeit des Auftrags können Zuschläge in Rechnung gestellt werden.
Liegt ein höherer Streit- oder Interessenwert vor, kann sich das Honorar nach dessen Höhe richten.
Gebühren und Drittrechnungen, Auslagen für Porti, Telekommunikation, Fotokopien sowie Reise- und andere Spesen werden separat in Rechnung gestellt.

Bei Vertretung vor Gericht können kantonale und eidgenössische Honorarordnungen und Tarife zur Anwendung kommen.

Wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beantragen wir die unentgeltliche Rechtspflege. Grundvoraussetzung für einen Kostenerlass ist der Nachweis der Bedürftigkeit mittels Unterlagen. In Haftpflicht-Fällen prüfen wir, ob der Haftpflichtige für die notwendigen Anwaltskosten aufkommen muss. Wir klären ab, ob andere Kostenträger in Frage kommen, etwa eine Rechtsschutzversicherung.

Gerne können Sie uns für weitere Auskünfte kontaktieren.

Mediation

Die Kosten einer Mediation sind abhängig vom Zeitaufwand, der erforderlich ist, um das von Ihnen angestrebte Ziel zu erreichen. Wie auch in der Advokatur werden die finanziellen Verhältnisse der Beteiligten bei der Festlegung des Honorars berücksichtigt. Der Honoraransatz liegt in der Regel zwischen Fr. 180.- und Fr. 300.- pro Stunde. Bei finanzieller Bedürftigkeit kann ein Gesuch an einen Mediationsfonds gestellt werden.

In Rechnung gestellt wird der effektive zeitliche Aufwand für die einzelnen Mediationssitzungen, für Vor- bzw. Nachbereitung, Ausarbeitung von Protokollen, Vereinbarungen etc.