Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

(Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, fürsorgerische Unterbringung (fU))

Das Selbstbestimmungsrecht ist durch das Grundrecht der persönlichen Freiheit und der Garantie der Menschenwürde geschützt. Staatliche Fürsorgemassnahmen sind deshalb solange entbehrlich und unzulässig, als eine Person die erforderliche Unterstützung selbst organisieren kann. Wir beraten Sie gerne, um Ihrem Selbstbestimmungsrecht auch in schwierigen Situationen zum Durchbruch zu verhelfen und prüfen Optionen, um Ihre Lebensqualität auch künftig zu sichern.

Auf diesem Gebiet tätig