Strafverteidigung
Ein Strafverfahren kann zu einer belastenden und existenzbedrohenden Lage führen.
Bereits im Zeitpunkt des Beginns eines Strafverfahrens werden oft die Weichen für das gesamte Verfahren gestellt. Werden hier „Fehler“ gemacht, haben diese nicht nur Auswirkungen auf den weiteren Verlauf, sondern ganz besonders auf dessen Ende. Es ist deshalb wichtig, gleich von Anfang an richtig zu reagieren und vorbereitet zu sein. Und zwar immer, unabhängig davon, ob man nun der „Spitzbube“ ist, wie die Polizei vermutet, oder der Unschuldige, der „nichts zu verbergen“ hat.
Einen Strafverteidiger zu mandatieren ist Ihr Recht und kein Schuldbekenntnis!
Ihr Verteidiger kann Ihnen von Anfang an helfen, Fehler zu vermeiden, welche später nicht oder nur schwer zu korrigieren sind.
Eine Beratung bezüglich taktischen Verhaltens, die Kenntnis des Verfahrensrechts sowie Einfühlungsvermögen in den Mandanten erachten wir als zwingende Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Strafverteidigung.